Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.
Die Behörden appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren.
Im weiteren gelten die Regelungen gemäss dem Hundereglement der Gemeinde Känerkinden.
Für Ihre geschätzte Unterstützung bedanken wir uns bestens.